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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  • 1.1. Diese AGB gelten für alle von dem Fotografen erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht binnen 2 Tagen schriftlich widersprochen wird.

  • 1.2. Fotoaufnahmen im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

  • 1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

  • 1.4. Dem Auftraggeber ist der individuelle Stil des Fotografen bekannt. Der Fotograf bemüht sich, die gewünschten Bilder im Einklang mit seinem künstlerischen Ausdruck zu erstellen. Es kann jedoch keine Garantie dafür gegeben werden, dass der Stil des Fotografen den persönlichen Präferenzen des Auftraggebers entspricht. Daher kann keine Reklamation geltend gemacht werden, wenn dem Auftraggeber die künstlerische Ausführung der Bilder nicht gefällt.

 

2. Urheberrecht

  • 2.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotoaufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  • 2.2. Die von dem Fotografen hergestellten Fotoaufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftragsgebers bestimmt.

  • 2.3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

  • 2.4. Die Nutzungsrechte werden erst nach der vollständigen Bezahlung, des Honorars an den Fotografen, übertragen.

  • 2.5. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

  • 2.6. Bei der Verwendung der Fotoaufnahmen kann der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

  • 2.7. a) Die Bearbeitung von Werken des Fotografen (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;

  • 2.7. b) die Verbreitung von Werken des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CDROM oder anderen Datenträgern;

  • 2.7 c) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;

  • sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart wurde.

  • 2.8. Die Originaldateien verbleiben beim Fotografen.

 

3. Honorare und Eigentumsvorbehalt

  • 3.1. Für die Herstellung der Fotoaufnahmen wird ein Grundpreis erhoben. Nebenkosten (Anfahrtsstrecken, Materialkosten, Requisiten) sind in dem Grundpreispreis enthalten. Für weitere  Bilddateien wird ein separater Preis des Fotografen berechnet. Gegenüber Endverbrauchern und Gewerbekunden weist der Fotograf das Honorar ohne Umsatzsteuer aus.

  • 3.2. Sofern vertraglich keine anderen Zahlungsbedingungen angegeben sind, ist der ausgewiesene Grundpreis bei Buchung/ Terminfestsetzung fällig und mit Eingang des Grundpreises ist die Buchung/ Terminfestsetzung als Verbindlich bestätigt. Die Fotoprodukte und die Bilddateien, werden am Tag des Auswahltermins in Rechnung gestellt und sind spätestens nach 7 Tagen zu zahlen.

  • 3.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotoaufnahmen sowie Fotoprodukte Eigentum des Fotografen, des weiteren erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung keine Übertragung der einfachen Nutzungsrechte.

  • 3.4. Reklamation bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. 

 

4. Haftung

  • 4.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und ihren Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • 4.2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • 4.3. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

  • 4.4. Der Fotograf verwahrt die Fotoaufnahmen sorgfältig bis zu einem Jahr und hat das recht sie danach zu vernichten. Sollten diese vor Übergabe aus irgendwelchen Gründen verloren gehen, wird das Shooting kostenfrei zu gleichen Bedingungen wiederholt.

  • 4.5. Der Fotograf haftet für die Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller der genutzten Medien.

  • 4.6. Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.

  • 4.7. Der Kunde kann in vollem Umfang für Schäden an Kamera und Objektiv haftbar gemacht werden, wenn diese durch mutwillige Einwirkungen des Kunden stattgefunden haben. Sowie bei Shootings mit Tieren, hat der Kunde sicher zu stellen, dass sein/e Tier/e Versichert ist/ sind und ebenfalls an Schäden durch das/die Tier/e haftbar gemacht werden kann.

  • 4.8. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.

  • 4.9. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

 

5. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

  • 5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/ oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch eine schriftliche Genehmigung) Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Eigentumsrechte werden nur gegen ein angemessenes Honorar übertragen.

  • 5.2. Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

 

6. Mitwirkungspflicht des Kunden

  • 6.1. Der Kunde/ Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotograf alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen bis spätestens 5 Tage vor Shooting beginn vorliegen.

 

7. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar

  • 7.1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, auf 60,00€ je angefangener Stunde.

  • 7.2. Liefertermine für die Bilddateien bzw. Fotoprodukte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Die Im Vertrag enthaltene Angabe des Lieferzeitraumes sind lediglich circa Angaben und nicht verbindlich.

  • 7.3. Stornierungen werden nur bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin, in schriftlicher Form anerkannt. Wird der vereinbarte Termin bis 2 Tag vor dem Shooting Termin abgesagt, werden vom Grundpreis nur 30% zurück erstattet. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin des Shootings wird der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Grundpreis in vollem Umfang zu begleichen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

  • 7.4. Bei Krankheit, Trauerfall oder Umständen für die weder Auftraggeber noch der Fotograf etwas können (Höheregewalt der Natur), kann der vereinbarte Termin verschoben werden. Es fallen hierbei keine weiteren Kosten an.

 

8. Datenschutz

  • 8.1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.

  • 8.2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.

 

9. Digitale Fotografie

  • 9.1. Bei der Vervielfältigung der Fotoaufnahmen in digitaler Form, ist der Urheber stets zu vermerken.

  • 9.2. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer oder anderem Medien entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.

 

10. Vertragsstrafe und Schadenersatz

  • 10.1. Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Veränderung (Manipulation durch Filter, Beschnitt o.ä.), sowie Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe von mindestens 350,00€ pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Dies gilt vorbehaltlich, es können weitergehende Schadensersatzansprüche entstehen.

 

11. Nachbestellung

  • 11.1. Bilddateien können jederzeit bis zu 12 Monate nach einem Shooting nachbestellt werden. 

  • 11.2. Die Kosten pro Bilddatei liegen bei 15,00€.

 

12. Schlussbestimmungen

  • 12.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

  • 12.2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

  • 12.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  • 12.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens Schmutznasen Fotografie

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